Wie definiert Wikipedia Personenschutz?

26.07.2019

Personenschutz ist die Gewährleistung der persönlichen Sicherheit einer schutzwürdigen Person (Schutzperson) vor Angriffen (Entführung, Attentat etc.) durch Dritte. Der Schutz von Objekten wird hingegen durch den Objektschutz gewährleistet. In beiden Bereichen sind staatliche und private Sicherheitsdienste tätig. Personenschützer werden auch Leibwächter oder anglizistisch als Bodyguard bezeichnet. Aufgrund der hohen Personalkosten kommen Personenschützer in der Regel nur für wohlhabende, bedeutende oder unmittelbar bedrohte Personen (Politiker, Wirtschaftsführer, Stars, Kronzeugen, Mafiabosse) zum Einsatz.

Privater Personenschutz

In Deutschland bieten auch private Dienstleister Personenschutzmaßnahmen an, oft in Verbindung mit Begleitschutz, VIP-Betreuung und Veranstaltungsschutz.

Voraussetzung ist zuerst die staatliche Bewachungserlaubnis nach § 34a GewO für Bewachungsunternehmen mit bestimmten Zulassungsbedingungen. Dazu zählt für Angestellte auch eine 40-stündige Unterrichtung oder die IHK-Sachkundeprüfung, die jedoch beide keine personenschutzspezifischen Inhalte vermitteln oder fordern und deshalb nicht ausreichen. Einen allgemein anerkannten Beruf des Personenschützers gibt es in Deutschland nicht. Interessenten haben neben der genannten gewerberechtlichen Zugangsvoraussetzungen für die Bewachungstätigkeit die Möglichkeit, Fort- und Weiterbildungen in dieser Einsatzrichtung zu absolvieren, die vor allem private Bildungsträger wegen fehlender staatlicher Vorgaben und anerkannter Bildungsinhalte in unterschiedlicher Qualität anbieten. Zumindest eine erweiterte Rechts- und Psychologieweiterbildung, eine Personenschutzgrundausbildung, die Waffensachkundeprüfung nach § 7 WaffG und personenschutzbezogene Trainingsmaßnahmen, ein mehrtägiges Fahrsicherheitstraining, Konditionierung und Selbstverteidigung sowie Erste-Hilfe-Kenntnisse sollten Bestandteil derartiger Fort- und Weiterbildungen sein. Ganzheitlicher Personenschutz umfasst aber auch Objektschutzelemente und weitere Themengebiete.

Wesentliche Unterschiede zwischen behördlichem und privatem Personenschutz gibt es sowohl in der Arbeitsweise, als auch in Bezug auf die rechtlichen Rahmenbedingungen und die Ausbildung der Personenschützer. Im privaten Personenschutz liegen selten akute Bedrohungslagen vor, Begleitschutz dient hier oft dem subjektiven Sicherheitsempfinden der beschützten Person und der Prävention. Behördliche Leibwächter schützen meist das Leben von hochrangigen Politikern und Staatsgästen.

Private Sicherheitsdienstleister arbeiten lediglich auf Grundlage der „Jedermann-Rechte“ (wie die vorläufige Festnahme nach § 127 StPO, Notwehr, Nothilfe, Notstand) und haben keine polizeilichen Befugnisse und hoheitlichen Rechte. Ihnen können Besitzdienerrechte (siehe auch § 855 BGB) übertragen werden.

Behördliche Personenschützer können hingegen von ihren hoheitlichen Vollzugsrechten Gebrauch machen. Diese Tatsache ist sowohl in der präventiven Voraufklärung eines Einsatzes, als auch während des eigentlichen Schutzauftrages von erheblichem Vorteil.

Quelle: Wikipedia

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