Gefahr für Personen des öffentlichen Lebens, durch psychisch gestörte Personen und Stalker

17.06.2016

Im Monat Juni 2016 ereigneten sich zwei schreckliche Ereignisse, bei denen zwei Frauen leider ihr Leben lassen mussten.

In den USA traf es die „Voice Kandidatin“, Frau Christina Grimmie, die im Alter von 22 Jahren ihr Leben durch einen psychisch gestörten Menschen im Rahmen einer Autogramstunde verloren hatte.

Der 27 – jährige Täter war nach Polizeiangaben psychisch gestört und befand sich nach seiner Wahrnehmung in einer Beziehung mit seinem Idol Christina Grimmie. Um ihr zu gefallen unterzog er sich Schönheitsoperationen und ernährte sich vorwiegend vegan um schlank zu werden. Bekannten und Kollegen erzählte er, dass er Christina Grimmie eines Tages mal heiraten werde. Diese Wahrnehmungsstörung wurde Christina Grimmie letztendlich zum Verhängnis.

Als bekannt wurde, dass Christina Grimmie anscheinend mit ihrem Produzenten in einer Beziehung sei, so beschloss der Täter sich an ihr zu rächen und seiner Enttäuschung und Frustration freiem Lauf zu lassen. Er streckte sie mit mehreren Schüssen im Rahmen einer Autogrammstunde nieder und richtete sich dann selbst.

Der zweite schreckliche Fall aus dem Monat Juni 2016 ereignete sich in den UK. Dort traf es die britische Parlamentsabgeordnete der Labour Partei, Frau Jo Cox, die sich für den Verbleib Großbritanniens in der EU einsetzte.

Gemäß offizieller Angaben hatte der Täter eine „Vorgeschichte psychischer Erkrankungen“ und hatte angeblich ebenfalls einen islamophoben und rechtsextremen Hintergrund.

Im Rahmen des Wahlkampfes und dem Vorlauf zum Referendum zum Austritt Großbritanniens aus der EU streckte der 52 – jährige Täter die Politikerin mit mehreren Messerstichen und Schüssen nieder; sie starb später an den Folgen ihrer Verletzungen im Krankenhaus. Der Täter soll angeblich mehrfach „Britain First“ gerufen haben; ob dies im Zusammenhang mit dem Referendum oder einer vermeintlich rechtsextremen britischen Partei stand, bleibt zu klären.

Laut Medienberichten zufolge hat Jo Cox bereits seit geraumer Zeit Bedrohungen von Dritten / Unbekannten erhalten, die die britischen Behörden sehr ernst genommen hatten. In diesem Zusammenhang waren beispielsweise umfassende Sicherheitsvorkehrungen für das Wohnboot von Jo Cox vorgesehen.

Jo Cox starb knapp eine Woche vor ihrem 42. Geburtstag.

Zumindest im ersten Fall von Christina Grimmie handelt es sich zweifelsfrei um einen Stalker, der psychisch gestört unter Wahrnehmungsstörungen verfügte.

Wer nun glaubt, dies passiert nur in den USA oder in Großbritannien, der irrt gewaltig.

In Deutschland wurden in 2014 knapp 22.000 Stalkingfälle polizeilich aktenkundig. Davon wurden lediglich knapp 4% angeklagt und knapp 2% verurteilt; eine erschreckende niedrige Quote. Die Dunkelziffer ist auch hier, wie beispielsweise bei Entführungsfällen, auch gleichwohl höher als die polizeilich bekannten Fallzahlen.

In Deutschland werden rein statistisch gesehen knapp 12% aller Menschen einmal in ihrem Leben Opfer von Stalkern; die Dunkelziffer nicht mit eingerechnet.

Wie kann man sich nun bestmöglich in einem Stalkingfall verhalten?

Hier ein paar Empfehlungen aus der Praxis:

Machen Sie dem Stalker/in unmissverständlich klar, dass Sie keinerlei Kontakt wünschen.

Lassen Sie sich auch nicht auf eine „letzte“ Aussprache oder Ähnliches ein.

Nehmen Sie eine konsequente Haltung ein.

Ignorieren Sie den Stalker am Besten völlig.

Bestimmte Reaktionen werden oft vom Stalker falsch interpretiert.

Gehen Sie auf keine weiteren Versuche des Stalkers ein, mit Ihnen Kontakt aufzunehmen.

Dokumentieren Sie Alles, was der Stalker schickt, mitteilt, oder unternimmt damit Sie, falls erforderlich, Fakten und Beweismittel haben.

Informieren Sie Ihr gesamtes Umfeld (z.B. Ihre Familie, Freunde, Arbeitskollegen und Nachbarn), wenn Sie Opfer eines Stalkers geworden sind.

Bei einer akuten Bedrohung alarmieren Sie die Polizei und machen Sie andere Personen auf Ihre Situation aufmerksam. Sie können ebenfalls Rat & Tat von privaten Sicherheitsexperten einholen, die Ihnen ebenfalls Personenschutz und auch Objektschutz an die Seite stellen können.

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber, wenn der Stalker ein Kollege oder Mitarbeiter in Ihrer Firma ist.

Lassen Sie sich bei Telefonterror und via Internet, Email oder Ähnliches von der Polizei oder privaten Sicherheitsexperten beraten.

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