Der Unterschied zwischen direktem und indirektem Personenschutz

27.02.2018

Blogbeitrag Teil 1 / 2: Menschen haben seit jeher wirtschaftliche, politische und persönliche Konflikte. Diese können so ausgeprägt sein, dass sogar schwere Verbrechen, wie Entführung, Erpressung und Attentat, begangen werden. Um dies zu verhindern, hat der Personenschutz das Anliegen jegliche Angriffe gegen die Schutzperson rechtzeitig zu erkennen und abzuwehren. Die daraus resultierenden Schutzziele sind körperliche Unversehrtheit, Willens- und Handlungsfreiheit sowie Identitäts- und Reputationsschutz.

Eine Schutzperson steht üblicherweise im Mittelpunkt des öffentlichen Interesses, besitzt großes Vermögen oder ist durch Alltagsprobleme, wie Neid, Rache und Disharmonie in zwischenmenschlichen Beziehungen gefährdet. Auch wenn die Bedrohung nur abstrakt sein sollte, so dient der Personenschutz dem Anstieg des subjektiven Sicherheitsempfindens und somit der Erhöhung der Lebensqualität.

Im Laufe der Zeit entwickelten sich die Bedrohungen durch den digitalen Wandel rasant fort, sodass die Angriffe nun ohne räumliche Grenzen und anonym stattfinden können. Daher wird der Identitäts- und Reputationsschutz zunehmend wichtiger. Folglich müssen die Personenschützer stetig ihre Denk- und Verhaltensweisen anpassen und ihr Portfolio erweitern, um den Wandel als Chance zu nutzen.

Bevor der direkte sowie indirekte Personenschutz geplant wird, ist eine personenbezogene Gefährdungsanalyse durchzuführen, um die Schwachstellen zu erkennen und die Maßnahmen auszurichten. Hierfür wird der gesamte berufliche und private Alltag sowie das soziale Leben der Schutzperson analysiert. Das Resultat wird mit der Schutzperson besprochen und es werden gemeinsam das ertragbare Restrisiko anhand der Schutzziele und der Schutzmaßnahmen im Einklang mit den Lebensumständen definiert. Im Ganzen entsteht ein kosteneffizientes Konzept mit geringstmöglicher Beeinträchtigung der Privatsphäre und höchstmöglichem persönlichen Schutz. Der Personenschutz entwickelt sich zunehmend vom bloßen direkten Schutz der Person hin zum ganzheitliche Konzept, welches eine Kombination aus den Maßnahmen des direkten und indirekten Schutzes ist.

Direkter Personenschutz

Der direkte Personenschutz ist der Nah- und Begleitschutz der Schutzperson in allen Mobilitätsphasen im In- und Ausland. Gemeint sind demnach alle operativen Maßnahmen im unmittelbaren Bereich der Schutzperson, um schnellstmöglich auf drohende Gefahren reagieren zu können und die Schutzperson unversehrt aus dem Gefährdungsbereich zu geleiten. Dies geschieht durch ein reaktionsschnelles und koordiniertes Vorgehen des Personenschützers. Damit es reibungslos und ohne Schockstarre der Schutzperson erfolgt, ist das erwünschte Verhalten gemeinsam zu trainieren.

Die Schutzperson muss für den Schützer stets sichtbar und in Armreichweite sein, sodass ein enger Kontakt unvermeidbar ist. Dies schränkt allerdings die individuelle Freiheit und die Privatsphäre der Schutzperson ein, was nicht immer bereitwillig hingenommen wird. Zur Erhöhung der Akzeptanz wird reichlich Feingefühl und eine gute Integration in das Umfeld der Schutzperson benötigt. So kommt es zu einem Spannungsverhältnis zwischen dem optimalen Schutz und der zufriedenstellenden Privatsphäre. Um es auszubalancieren, gilt – so nah wie nötig, so weit wie möglich.

Die wahrnehmbare Präsenz des direkten Personenschutzes kann zwischen High und Low Profile unterschieden werden. Das High Profile dient zur Abschreckung der Täter durch die offensichtlich demonstrierten Schutzvorkehrungen. Bekannte Beispiele sind der amerikanische Präsident mit seiner Schar uniformierten Beamten des Secret Service. Der Papst ist stets von der Päpstlichen Schweizergarde umgeben und zahlreiche Künstler suchen den Schutz vor aufdringlichen Fans durch Bodyguards. Infolgedessen wurde der Eindruck des Personenschutzes durch kraftstrotzende Männer mit verspiegelten Sonnenbrillen und einem dominanten Auftreten geprägt. Doch es ist weit vielfältiger wie der indirekte Personenschutz aufzeigen wird.

Die Low Profile Vorgehensweise kennzeichnet sich durch möglichst unauffällige Begleitung der Schutzperson, wodurch deren Privatsphäre weniger angetastet wird. Zudem verringert sich die Exposition im öffentlichen Raum und wird somit weniger als potenzielles Ziel erkannt.

Fortsetzung mit Blogbeitrag 2 / 2 folgt …

Quellen:
Radner, M. (2008). Personen- und Begleitschutz. ISBN 978-3936632545.
Schwarzenbach, R. (2008). Personenschutz im In- und Ausland. ISBN 978-3-415-04118-9.

Anmerkung Seitens der Privatimus GmbH: Dies ist ein Blogbeitrag von Christian Kluge.

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